Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 10. Februar 2026

A1 Luterbach–Härkingen 6-Streifen-Ausbau: Umstellung auf Normalbetrieb

Nach dem Winterbetrieb wird die Baustelle auf der A1 zwischen Luterbach und Härkingen ab Mitte Februar schrittweise wieder auf Normalbetrieb umgestellt.

Während der Wintermonate waren verschiedene Bauarbeiten nur eingeschränkt möglich. Mit der Rückumstellung werden die temporären Fahrzeugrückhaltesysteme (Betonelemente) entlang der Fahrbahn wieder in ihre ursprüngliche Position gebracht. Zudem werden auf Höhe der Raststätten Deitingen in einer Nacht Belagsarbeiten ausgeführt.

Die Arbeiten erfolgen etappenweise im Abschnitt zwischen Luterbach und Wangen a.A. (inkl. Wangenstutz) in beide Fahrtrichtungen:

Verschiebung von Betonelementen

  • Abschnitt Aarebrücke–Wangen a.A.:
    Sonntag, 15. Februar, bis Freitag, 20. Februar 2026
  • Abschnitt Raststätten Deitingen–Aarebrücke:
    Sonntag, 22. Februar, bis Freitag, 27. Februar 2026
  • Abschnitt Luterbach–Raststätten Deitingen:
    Sonntag, 1. März, bis Freitag, 6. März 2026
  • Wangen a.A. (Wangenstutz):
    Sonntag, 1. März. bis Freitag, 6. März 2026

Belagsarbeiten

  • Höhe Raststätten Deitingen
    Sonntag, 15. Februar, bis Montag, 16. Februar 2026

Jeweils von 20 bis 5 Uhr (sonntags ab 22 Uhr)

Während der Nachtarbeiten wird der Verkehr einstreifig geführt. Im Baustellenbereich ist mit Licht- und Lärmimmissionen zu rechnen.

Witterungs- oder baubedingte Terminverschiebungen sind möglich.

Kontakt:
Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen, Tel. +41 58 482 75 11, zofingen@astra.admin.ch

Die Kosten für den 6-Streifen-Ausbau des Abschnitts Luterbach–Härkingen belaufen sich auf rund 1.06 Milliarden Franken. Die Ausgaben werden vollständig durch den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) gedeckt. Der NAF finanziert sämtliche Aufwendungen für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen. Zusätzlich unterstützt der NAF Projekte im Agglomerationsverkehr (Strassen, Velo- und Fusswege sowie Bus- und Bahnverkehr). Die Haupteinnahmequellen des NAF sind der Mineralölsteuerzuschlag, der als Bestandteil des Treibstoffpreises direkt beim Tanken bezahlt wird, die Automobilsteuer sowie die Autobahnvignette. Der NAF ist damit zu 100 Prozent nutzerfinanziert.

Zofingen, 10. Februar 2026