Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge
Fahrzeuge / Fahrzeugkombinationen, bei denen die Limiten gemäss Art. 64 - 67 VRV die gesetzlichen Höchstmasse und Gewichte überschreiten, dürfen auf öffentlichen Strassen nur aufgrund einer schriftlichen Bewilligung verkehren.
Generell gelten folgende Limiten:
Onlineportal Sonderbewilligung
Merkblätter
Begleit Ausnahmefahrten
Verkehrsinformationen

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