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Betroffene Führer / Führerinnen

Diese Seite informiert, welche Führerinnen und Führer vom digitalen Fahrtschreiber betroffen sind. Grundlage bilden die ARV 1 (Chauffeurverordnung), die ARV 2 sowie das Europäische Übereinkommen (AETR).

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Wer ist betroffen?

Welche Führer und Führerinnen der ARV 1, der ARV 2 oder dem AETR unterstellt sind, wird in den entsprechenden Verordnungen (ARV 1 und ARV 2) und im Europäischen Übereinkommen (AETR) festgelegt.

ARV 1 (Chauffeurverordnung)

ARV 2

AETR