NAF – Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds / Agglomerationsprogramme
Der Bund finanziert Infrastrukturmassnahmen zur Verbesserung des Gesamtverkehrssystems in Städten und Agglomerationen mit. Diese mitfinanzierten Massnahmen sind im Rahmen der Prüfung der Agglomerationsprogramme hervorgegangen.
ASTRA-Richtlinien
Jahresaktivitäten Kantone
Finanzierungsvereinbarung (Gesuchsunterlagen)
Antrag zur Auszahlung
Kennzahlen
Schlussabrechnung / -bericht
Teuerung (NAF)
Diese Prüfung untersteht der Federführung durch das Bundesamt für Raumentwicklung ARE. Das Bundesamt für Strassen ASTRA ist im Bereich der Finanzierung zudem verantwortlich für die Erstellung der Finanzierungsvereinbarungen der Strassen- und Langsamverkehrsmassnahmen für alle Generationen sowie Trammassnahmen ab der 3. Generation.
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Strassen ASTRA
Michel Alt
Zuständig Finanzierung der Agglomerationsprogramme
Zuständig Finanzierung der Agglomerationsprogramme
