NAF – Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds / Agglomerationsprogramme
Der Bund finanziert Infrastrukturmassnahmen zur Verbesserung des Gesamtverkehrssystems in Städten und Agglomerationen mit. Diese mitfinanzierten Massnahmen sind im Rahmen der Prüfung der Agglomerationsprogramme hervorgegangen.
ASTRA-Richtlinien
Jahresaktivitäten Kantone
Finanzierungsvereinbarung (Gesuchsunterlagen)
Antrag zur Auszahlung
Kennzahlen NAF
Die Kennzahlen zum Termin- und Kosten-Controlling sind gemäss den ASTRA-Richtlinien für die Strassen- und Langsamverkehrsmassnahmen einmal pro Jahr per Stichtag 31.12.YYYY zu erheben.
Schlussabrechnung / -bericht
Teuerung (NAF)
Die Seite informiert über die Teuerungsregelung im NAF und bietet Dokumente sowie Indizes zur Teuerung und zu Tiefbaupreisen.
Diese Prüfung untersteht der Federführung durch das Bundesamt für Raumentwicklung ARE. Das Bundesamt für Strassen ASTRA ist im Bereich der Finanzierung zudem verantwortlich für die Erstellung der Finanzierungsvereinbarungen der Strassen- und Langsamverkehrsmassnahmen für alle Generationen sowie Trammassnahmen ab der 3. Generation.
Weiterführende Informationen
Kontakt NAF - Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds / Agglomerationsprogramme
Umsetzung Strassen-, Tram- und Langsamverkehrsmassnahmen
Michel Alt
Bundesamt für Strassen ASTRA
Zuständig Finanzierung der
Agglomerationsprogramme
3003 Bern
+41 58 463 37 66
michel.alt(at)astra.admin.ch
Fondsadministration NAF
Patricia Wasem
Bundesamt für Strassen ASTRA
Postadresse: 3003 Bern
+41 58 465 40 82
patricia.wasem(at)astra.admin.ch
