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Nationalstrassenbau

Neubau

Erstmalige Realisierung von Nationalstrassen-Teilstücken gemäss dem vom Parlament verabschiedeten Netzbeschluss. Dazu gehören die eigentliche Netzvollendung (Bsp. A9 Wallis, A16 Transjurane, A4 Zürich, A5 Biel) sowie Teilstücke, die das Parlament später allenfalls neu ins Netz aufnimmt.

Ausbau

Umgestaltung bestehender Anlagen (z. B. Lärmschutz-, Umweltschutzbauten, Wildtierquerungen, zusätzliche Spuren, Tunnelsicherheit, Anpassung an neue technische Bestimmungen und Sicherheits-Normen, Neugestaltung von Anschlüssen usw.).

Erneuerung

Umfangreiche Unterhaltsbauarbeiten auf den bestehenden Nationalstrassen, die eine eigentliche Projektorganisation nötig machen. Damit verbunden ist einen hoher Bedarf an Planung, finanziellem Aufwand und personellen Ressourcen. Die Federführung für Erneuerungsprojekte liegt bei den Filialen des ASTRA.

Projektfreier baulicher Unterhalt

Kleine Projekte ohne Erfordernis einer speziellen Projektorganisation im eigentlichen Sinn: In der Tendenz handelt es sich um reaktiven Unterhalt gemäss akutem Handlungsbedarf nach spontanen Schäden (Unfälle, Unwetter), Relativ geringer finanzieller Aufwand. Örtliche Nähe der Akteure erforderlich. Realisierung unter Federführung der Gebietseinheiten.

Betrieblicher Unterhalt

Sicherstellung des Betriebs der Nationalstrassen. Realisierung in der Regel durch das Personal der kantonalen Tiefbauämter (z.B. Pflege von Mittelstreifen und Böschungen, Reinigung, Schneeräumung usw.). Unter NFA wird diese Aufgabe durch das Personal der neuen Trägerschaften in den 11 Gebietseinheiten erledigt.