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MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Mai 2025

Bundesrat: Anpassungen zu Fahrverboten und Rundstreckenrennen

Bern, 14.05.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 die Vernehmlassung zur Änderung der Verkehrsregelnverordnung eröffnet. Die Anpassungen betreffen unter anderem Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte sowie die Regelungen für motorsportliche Veranstaltungen. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. September 2025.

Der Bundesrat schlägt vor, den Ausnahmekatalog zum Sonntags- und Nachtfahrverbot in einigen Punkten zu ergänzen. So sollen neu beispielsweise Tiertransporte aus Tierschutzüberlegungen generell vom Fahrverbot ausgenommen werden.

Angepasst werden sollen auch die Bestimmungen für die Bewilligung von Ausnahmefahrzeugen und -transporte. Der Bundesrat will sowohl den Bewilligungsvorgang vereinfachen und effizienter gestalten und gleichzeitig die Strasseninfrastruktur besser schützen.

Nachdem das Verbot für Rundstreckenrennen im Strassenverkehrsgesetz (SVG) aufgehoben worden ist, können nun die Detailregelungen in der Verkehrsregelnverordnung mehrheitlich ebenfalls aufgehoben werden. Künftig unterstehen solche Veranstaltungen der Bewilligungspflicht durch die Kantone. Diese berücksichtigen dabei unter anderem die Erfordernisse des Umweltschutzes.

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Vernehmlassung: Anpassungen zu Fahrverboten und Rundstreckenrennen