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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. Juni 2025

Bundesrat finanziert Umweltkredite stärker aus Spezialfinanzierung Strassenverkehr

Bern, 25.06.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 beschlossen, den jährlichen Beitrag der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) für Hochwasserschutz, Schutz gegen Naturgefahren sowie Natur und Landschaft um 100 Millionen Franken zu erhöhen. Zur Sicherstellung der Finanzreserven der SFSV wird künftig ein Teil der Automobilsteuer vom Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) in die SFSV umgeleitet. Diese Massnahme entlastet die allgemeine Bundeskasse und ist Teil des Entlastungspakets 2027.

Der Bund unterstützt die Kantone mit finanziellen Beiträgen in den Bereichen Hochwasserschutz, Schutz gegen Naturgefahren und Natur und Landschaft. Diese stammen teils aus der Bundeskasse, teils aus der zweckgebundenen SFSV. Diese wird insbesondere durch Mineralölsteuererträge gespiesen. Damit trägt der Bund zu einer verträglichen und sicheren Strasseninfrastruktur in allen Landesteilen bei.

Der Bundesrat hat beschlossen, die entsprechende Unterstützung stärker aus der SFSV zu finanzieren. Neu zahlt die SFSV feste jährliche Beiträge an drei Bereiche: 102,5 Millionen Franken an den Kredit Hochwasserschutz, 28,7 Millionen an den Kredit Schutz gegen Naturgefahren sowie 30,9 Millionen an den Kredit Natur und Landschaft. Im Vergleich zu 2024 werden 100 Millionen Franken mehr aus dem SFSV entnommen. Reichen die Finanzreserven der SFSV nicht aus, kann ein Teil der Automobilsteuer in die SFSV statt nur in den NAF fliessen. Diese Umschichtung stärkt die SFSV und entlastet die allgemeine Bundeskasse.

Die Einnahmen des NAF sinken in der Folge um knapp 4 Prozent pro Jahr. Angesichts der rückläufigen Fondsreserven wird diese Mindereinnahme durch die verstärkte Priorisierung im Projektportfolio von Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr aufgefangen.

Mit Blick auf die Dekarbonisierung des Strassenverkehrs rechnet der Bund mit weiter sinkenden Mineralölsteuererträgen. Dies führt zu tieferen Einlagen in den NAF. Der Bundesrat hat deshalb das UVEK und das EFD beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Einführung einer Ersatzabgabe auf Elektrofahrzeuge auszuarbeiten. Diese soll die langfristige Finanzierung von NAF, SFSV und allgemeinem Bundeshaushalt sicherstellen. Der Bundesrat geht derzeit davon aus, dass die Ersatzabgabe voraussichtlich 2030 in Kraft treten dürfte.