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Rechtliche Grundlagen

Die Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZV; SR 741.58) legt fest, welche Daten unter welchen Bedingungen bekanntgegeben werden dürfen.

Die ASTRA-Gebührenverordnung (GebV-ASTRA; SR 172.047.40) regelt die Gebühren für die einzelnen Informationsprodukte. Bei Bestellungen durch Kantone, Verwaltungseinheiten des Bundes oder bei überwiegendem öffentlichen Interesse kann eine Gebührenreduktion oder ein Gebührenverzicht geprüft werden.

Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung

ASTRA-Gebührenverordnung