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Strassenfinanzierung

Die Finanzierung der Strasseninfrastruktur in der Schweiz richtet sich nach dem Prinzip des Föderalismus aus. Der Bund, die Kantone und die Gemeinde sind für die eigenen Strassen zuständig. Sie tragen jeweils die Investitions- und Betriebskosten für die Bereitstellung der Infrastruktur und greifen dabei auf eigene Einnahmequellen zu.

Für die Finanzierung der Nationalstrassen ist der Bund zuständig. Er erhebt Abgaben auf dem Strassenverkehr und führt die Finanzierungsgefässe Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) und Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Der NAF deckt die meisten Bau- und Betriebskosten der Nationalstrassen. Die Verwaltungskosten im ASTRA sind hingegen über die SFSV finanziert.

Die Kantone finanzieren die Kantonstrassen und erheben die kantonalen Motorfahrzeugsteuern. Sie können zudem auf Unterstützung vom Bund zählen. Transferzahlungen aus der SFSV an die Kantone finanzieren einen Teil ihrer Strassenkosten. Kantone können zudem für Agglomerationsverkehrsprojekte Subventionen aus dem NAF erhalten.

Die Mineralölsteuern auf Benzin und Diesel stellen den überwiegenden Teil der Einnahmen von NAF und SFSV. Der wachsende Anteil an Elektrofahrzeugen führt zu einem Rückgang der Einnahmen der Mineralölsteuern. Aus diesem Grund sollen sie langfristig durch eine neue Abgabe ersetzt werden.

Finanzierung der Nationalstrassen

Die Nationalstrassen sind für die schweizerische Volkswirtschaft ausgesprochen wichtig. Die steigende Belastung (steigende Fahrleistung, schwerere Fahrzeuge und Lastwagen) beansprucht die Infrastruktur und erhöht die Kosten für Betrieb und Unterhalt.

Finanzflüsse des NAF und der SFSV

Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert Nationalstrassen und grosse Projekte des Agglomerationsverkehrs. Mit der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) wird unter anderem die kantonale Verkehrsinfrastruktur unterstützt.

Abgabe auf Elektrofahrzeuge

Alle Fahrzeuge – unabhängig vom Antrieb – sollen Geld für die Verkehrsinfrastruktur beisteuern. Aus diesem Grund sollen künftig auch Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen eine Abgabe leisten.