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Tunneltransport Gefahrgüter

Der Transport gefährlicher Güter durch Schweizer Strassentunnel ist gemäss ADR beschränkt. Es dürfen nur einzelne, konkret bezeichnete Strassentunnel auf Grund einer Sonderbewilligung befahren werden. In dieser Rubrik finden Sie wichtige Informationen und Formulare zum Thema.

Gesuch Sonderbewilligung Tunneltransport Gefahrgüter

Auf dieser Seite finden Sie die für Ihr Gesuch erforderlichen Unterlagen und Kontaktdaten.

Orientierung Gesuchsteller

Wichtige Informationen für Gesuchsteller in Kurzform.

Situationspläne Nord- / Südportal Gotthard-Strassentunnel