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Sonderbewilligungen

Dieses Internetportal dient der Information über die nachfolgenden drei Arten von Sonderbewilligungen und erleichtert deren Bewilligungsprozesse:

Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge

Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge

Sonntags- und Nachtfahrten

Tunneltransport Gefahrgüter

Tunneltransport Gefahrgüter

Der Transport gefährlicher Güter durch Schweizer Strassentunnel ist gemäss ADR beschränkt. Es dürfen nur einzelne, konkret bezeichnete Strassentunnel auf Grund einer Sonderbewilligung befahren werden. In dieser Rubrik finden Sie wichtige Informationen und Formulare zum Thema.

Weiterführende Informationen