Sonderbewilligungen
Dieses Internetportal dient der Information über die nachfolgenden drei Arten von Sonderbewilligungen und erleichtert deren Bewilligungsprozesse:
Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge

Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge
Sonntags- und Nachtfahrten

Sonntags- und Nachtfahrten
Tunneltransport Gefahrgüter

Tunneltransport Gefahrgüter
Der Transport gefährlicher Güter durch Schweizer Strassentunnel ist gemäss ADR beschränkt. Es dürfen nur einzelne, konkret bezeichnete Strassentunnel auf Grund einer Sonderbewilligung befahren werden. In dieser Rubrik finden Sie wichtige Informationen und Formulare zum Thema.